Satzung

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Satzung der Bewegungs- und Reha-Sportgemeinschaft Wertheim


§1 Name und Sitz der Gemeinschaft
Die Gemeinschaft führt den Namen “Bewegungs- und Reha-Sportgemeinschaft Wertheim“ (BRSG), mit Sitz in Wertheim am Main. Nach der Eintragung im Vereinsregister mit dem Zusatz "e.V.". im weiteren Verlauf der Satzung als BRSG benannt. Die am 03, Februar 1973 gegründete Versehrtensportgruppe Wertheim ist Mitglied beim Dachverband Badischer Behinderten- und Rehabilitationsverband e.V.

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§2 Wesen und Zweck der Gemeinschaft:
Die BRSG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, durch den Zusammenschluss von Behinderten bei regelmäßigen Leibesübungen fürs

a. den Erhalt ihrer Gesundheit,

b. ihre berufliche und gesellschaftliche Rehabilitation,

c. zur Durchführung ärztlich verordneten Behindertensportes in Gruppen unter ärztlicher Betreuung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht:

a. Durch Erfassung kriegsbeschädigter, unfallgeschädigter und sonstiger behinderter Männer, Frauen und Jugendlicher im Sinne des Schwerbehindertengesetzes zu regelmäßigen Leibesübungen.

b. Die BRSG ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

c. Mittel der BRSG dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

d. Es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck der Körperschaften fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

e. Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen der BRSG den Badischen Behindertensportverband e.V. zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

f. Die BRSG bleibt Mitglied des Badischen Behindertensportverbandes e.V.

g. Die BRSG ist politisch und konfessionell neutral.

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§3 Mitgliedschaft, Organisation:
Die BRSG gliedert sich in:

a. Mitglieder
b. Mitgliederversammlung
c. Hauptversammlung
d. Vorstand

Zu a.
Die Aufnahme gilt als vollzogen, wenn eine Beitrittserklärung und eine sportärztliche Untersuchung vorliegen.

Bei Kindern und Jugendlichen ist die Unterschrift eines Elternteiles erforderlich.

Mit der Aufnahme wird die Satzung der BRSG anerkannt.

Zu b.

Die Mitgliederversammlung wird in schriftlicher Form 14 Tage vorher vom Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen.

Sie beschließt mit einer Mehrheit von über 50 % der anwesenden Mitglieder.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Sie kann bei Krankheit in schriftlicher Form bekundet werden.

Stimmberechtigt sind Mitglieder mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die mit ihrem Jahresbeitrag nicht im Rückstand sind.

Zu c.

Die Hauptversammlung muss einmal im Jahr und bei Bedarf ein¬berufen werden.

Sie beschließt mit einer Mehrheit von über 50 % der anwesenden Mitglieder und ist hierzu mindestens 14 Tage vor Beginn der Hauptversammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen.

Stimmrecht und stimmberechtigt wie b 3 und b 4.

Die Jahreshauptversammlung beschließt über:

a. Jahresbericht des Vorstandesjährlich

b. Bericht über Kassenprüfung.....................jährlich

c. Entlastung des Vorstandes.......................jährlich

d. Neuwahl des gesamten Vorstandes..........zweijährlich

e. Neuwahl soweit erforderlich.....................jährlich

f. Anträge zur Tagesordnung der Hauptversammlung müssen spätestens 1Woche vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.

Die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse sind von dem Schriftführer zu beurkunden und vom Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterschreiben.

Zu d.

Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus:

a. 1. Vorsitzenden,

b. 2. Vorsitzenden,

c. Schriftführer,

d. Kassierer,

e. Ehrenvorsitzenden.

Vorstand im Sinne § 26 BGB sind die / der Vorsitzende oder sein Stellvertreter. Sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter haben Alleinvertretungsrecht.

Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus:

a. Vorstand,

b. Gerätewart,

e. Jugendwart,

d. Vergnügungswart,

e. Übungsleiter,

f. Abteilungsleiter,

g. Sportärzte.

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§4 Neuwahlen:

Wählbar sind alle anwesenden Mitglieder der BRSG.

Gewählt ist, der über 50 % der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

Der 1. Vorsitzende wird in geheimer Wahl ermittelt.

Alle weiteren Wahlvorgänge können durch Handzeichen erfolgen, wenn nur 1. Wahlvorschlag gemacht wird.

Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, muss in geheimer Wahl ab¬gestimmt werden.

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§5 Kassenprüfer:

Die Kassenprüfer (2) werden von der Jahreshauptversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören.

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§7 Ende der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft erlischt:

a. durch den Tod,

b. durch Austritt aus der Gemeinschaft,

c. durch Ausschließung.

d. wegen Beitragsrückständigkeit trotz 3 maliger Mahnung.

Der Austritt aus der BRSG ist nur zum Quartalsende möglich, er erfolgt durch schriftliche Kündigung beim 1, Vorsitzenden.

Mit seinen Verbindlichkeiten bleibt der Austretende der BRSG haftbar.

Einen Ausschluss beschließt die Mehrheit des geschäftsführenden Vorstandes.

Ein Ausschluss kann erfolgen:

a. bei groben und wiederholten Verstößen gegen die Satzung der BRSG.

b. bei wiederholter schwerer Schädigung des Ansehens der BRSG,

c. wegen unehrenhaften Verhaltens.

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§8 Beiträge:

Die Beiträge setzen sich zusammen:

a. Beiträge, Umlagen und Versicherungen an den Landesverband.

b. Beiträge an die BRSG.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Beitragszahlung erfolgt jährlich und soll auf das Konto der BRSG eingezahlt werden. Die Einzahlungen sollen in das 1. Quartal des Kalenderjahres fallen.

Eine Beitragserhöhung kann nur mit einer 2/3 Mehrheit von der Mitgliederversammlung bestimmt werden.

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§9 Satzungsänderung:

Für eine Änderung der Satzung ist die Mehrheit von 2/3 der ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung erforderlich.

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§10 Auflösung:

Die Auflösung der BRSG kann nur durch Beschluss der ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit erfolgen,

Die Auflösung ist unmöglich, wenn mindestens 7 Mitglieder der BRSG diese in seiner alten Form weiter führen wollen.

Wertheim am 02. Mai 2008
Christian Wüst
Vorsitzender

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